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Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind – sei es durch eine Behinderung, die Folgen eines Unfalls oder aber schlicht das Alter – benötigen Hilfsmittel, um in ihrer direkten Umgebung zurecht zu kommen. Vielen ist vielleicht die Bezeichnung „barrierefreies Wohnen“ ein Begriff. Dazu gehört jedoch nicht nur das Vermeiden von Schwellen und ähnlichem, sondern alle Maßnahmen, die den betroffenen Personen ein selbständiges Wohnen ermöglichen. Dies heißt jedoch nicht automatisch auch, dass man bei der Gestaltung eines Wohnraums bzw. dessen Attraktivität Abstriche machen muss, denn heutzutage gibt es viele Möglichkeiten, seine vier Wände ansprechend und gleichzeitig doch praktisch und barrierefrei zu gestalten - Qualität und Stil müssen sich hierbei nicht zwangsläufig ausschliessen.
Viele Wohnungen werden heutzutage von vornherein behindertengerecht angelegt bzw. ausgestattet. Sollte dies nicht der Fall sein und man muss eine normale Wohnung in eine behindertengerechte umwandeln – dazu stehen einem vielfältige Möglichkeiten wie beispielsweise der Einbau eines Liftes im Treppenhaus, die Verbreiterung von Türen, die Errichtung eines behindertengerechtes Badezimmers, Haltegriffe, Notrufeinrichtungen, Rollstuhlrampen und vieles mehr zur Verfügung. Was das Mietrecht angeht, so stehen die Chancen auf eine Bewilligung eines solchen Umbaus gar nicht mal so schlecht – Vermieter können ihre Zustimmung nur ausnahmsweise verweigern, nämlich dann, wenn ihr Interesse an einem unveränderten Zustand der Wohnung schwerer wiegt als die Interessen des Mieters. Bei der Abwägung der Interessen kommt es dann auf viele weitere Details wie unter anderem die Art, Dauer und Grad der Behinderung, den Umfang der baulichen Maßnahme, Dauer der Bauzeit und die Möglichkeiten eines eventuellen Rückbaus an.
Auf dieser Website erfahren Sie auch mehr zur Förderung, außerdem haben wir in einem Ratgeber die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
![]() Plattformlift standard |
![]() Treppensteiger für gerade Treppen |
![]() Plattformlifte für kurvige Treppen |
Der Treppenlift dagegen ist für die Menschen geeignet, die nicht zwangsläufig auf einen Rollstuhl angewiesen sind, sondern sich auch noch selbständig fortbewegen können. Dennoch können in einem solchen Fall die Treppenstufen zu einem schier unüberwindlichen Hindernis werden, beispielsweise aufgrund von steifen Gelenken. Bei den Treppenliften gibt es zwei Ausführungen, den Sitz- und den Stehlift. Der Sitzlift ist im Gegensatz zum Stehlift mit einem Sitzelement ausgestattet, der sich bei den meisten Modellen hochklappen lässt, wenn er nicht gerade benutzt wird – dies ist nicht nur praktisch sondern auch platzsparend. Bei der Austattung von Treppenliften kann man zwischen Arm- und Rückenlehnen, aber auch Fußstützen wählen, die Sicherheitsgurte sind meist ohnehin schon vorhanden. Rollstuhlfahrer, die sich noch eigenständig aus dem Rollstuhl in den Sitz des Treppenlifts und auch wieder zurück bewegen können, können den Treppenlift durchaus auch dem Plattformlift vorziehen, zumal er auch meist günstiger in der Anschaffung ist und weniger komplizierte Umbauarbeiten erfordert. In diesem Fall muss man jedoch über zwei Rollstühle verfügen, einen in jeder Etage.
Beim Stehlift handelt es sich um eine Art Mittelding zwischen Plattform- und Sitzlift. Er ist dafür vorgesehen, dass sich Menschen auf ihm in stehendem Zustand fortbewegen – dazu verfügt er pber eine kleine Plattform, die als Stehfläche dient. Die Haltegriffe als auch ein Sicherheitsgurt sollen dafür sorgen, dass der Nutzer sicher von A nach B gebracht wird.
Ein neuer Treppenlift kostet etwa 5000 Euro, ein gebrauchter rund 2000 Euro. Allerdings kann man die Geräte ab einem Preis von 100 Euro im Monat auch Mieten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es sogar möglich, dass die Anschaffung eines Lifts vom Staat bezuschusst wird. Dann muss die betroffene Person jedoch mindestens als Pflegebedürftigter der Pflegestufe 1 gelten.


