Fördermittel für barrierefreie Treppen
Wenn man einen solchen Umbau plant, gibt es zahlreiche Anlaufstellen, bei denen man um Rat fragen kann. Eine davon ist das Amt für Soziales und Wohnen, welches in jeder deutschen Stadt vertreten ist. Dort erhält man Hilfestellungen und Informationen darüber, welche Möglichkeiten es gibt, das Haus oder auch die Wohnung den Bedürfnissen entsprechend anzupassen, gleichzeitig bemüht man sich dort auch, gemeinsam einen konkreten Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Doch das ist noch nicht alles, denn auch der finanzielle Aspekt muss unbedingt im Vorfeld geklärt werden – oftmals müssen Zuschüsse beantragt oder auch klärende Gespräche mit dem Vermieter geführt werden, denn für einen solchen Umbau ist eine Genehmigung erforderlich. Zu guter letzt muss man sich dann auch auf die Suche nach Handwerkern machen, die sich auf diesem Gebiet auskennen. Ein Kostenvoranschlag hilft, einen Überblick über die anstehenden Kosten zu bekommen. Bei all diesen Dingen wird man vom Amt für Soziales und Wohnen unterstützt.
Sollte man in einer Pflegeversicherung versichert sein, können pflegebedürftige Menschen unter Umständen auch Zuschüsse in Höhe von bis zu 2557 Euro erhalten – pro Maßnahme. Zu den von er Pflegeversicherung bezuschussten Maßnahmen gehören „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt sowie festinstallierte Rampen, die Verbreiterung von Türen, das Entfernen von Türschwellen, Umbauten in Badezimmern und Küchen und auch der Einbau eines Treppenlifts oder Sitzlifts, wenn dadurch im Einzelfall beispielsweise die häusliche Pflege ermöglicht bzw. erheblich erleichtert oder aber eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird“.
Aber es gibt auch noch andere Fördermittel – vom Kreditinstitut für Wiederaufbau werden beispielsweise zinsgünstigen Darlehen zur Förderung des Wohnungsbaues gewährt. So gibt es hier ein Wohneigentumsprogramm für den Bau oder Kauf von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen, aber auch für Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand. Dies kann von privatpersonen genutzt werden, die Wohneigentum besitzen, bauen oder erwerben. Darüber hinaus spendiert der Staat auch Fördermittel für Vorrichtungen, mit der Energie eingespart werden kann, wie beispielsweise Solarstromanlagen und Vorrichtungen für Erneuerbare Energien.
Je nach Bundesland werden auch Baudarlehen mit Regionalbonus gewährt, deren Höhe jedoch wiederum abhängig von der Höhe des Einkommens ist. Dabei wird der Neubau und auch Ersterwerb von Eigenheimen gefördert – allerdings gilt dies nur für Objekte, die als Hauptwohnsitz genutzt werden. Diejenigen, die schon ein Eigenheim besitzen oder in der Vergangenheit schon mal Fördermittel in diesem Bereich in Anspruch genommen haben, sind hier jedoch ausgeschlossen. Die Höhe der Fördergelder legt jedes Bundesland individuell selber fest. Außerdem richtet sie sich nach der Höhe des Einkommens. Bei der Bewilligung der Gelder richtet man sich bezüglich der Bearbeitungsfrist nach dem Eingangsdatum, aber auch nach der sozialen Dringlichkeit.
Für alle Fördergelder in diesem Bereich gilt jedoch, dass man zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht mit dem Bau bzw. Umbau begonnen haben und auch noch keinen Kaufvertrag unterschrieben haben darf. Bei all diesen Möglichkeiten zur Förderung ist jedoch auch eine Eigenbeteiligung zu erbringen, die je nach Bundeland zwischen 10 und 25 Prozent der Gesamtsumme beträgt. Unter Umständen werden auch Eigenleistungen am Bau anerkannt, dies kann jedoch von Fall zu Fall variieren. Darüber hinaus können auch Gelder aus Versicherungen oder Sparverträgen eingebracht werden. Des weiteren wird auch die monatliche Belastung der Haushalte überprüft – bei einem Zweipersonenhaushalt liegt der Richtwert zwischen 750 und 850 Euro, für jedes weitere Familienmitglied werden dann 200 bis 300 euro veranschlagt. Außerdem wird die Größe der Wohnung bzw. des Hauses berücksichtig, so muss der Raum hier auch den Zwecken entsprechen.
Eine weitere Option ist die Wohnungsbauprämie, die derzeit 8,8 Prozent auf jährliche Einzahlungen bis zu maximal 512 EUR bei unverheirateten Personen und 1.024 EUR bei Verheirateten beträgt. Die Einkommensgrenze beträgt hier 25.600 EUR für Unverheiratete und 51.200 EUR für Verheiratete, bemessen am zu versteuernden Jahreseinkommen.