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Ratgeber

TreppensteigerErst einmal muss man vor einem Umbau mit einem Fachmann abklären, welche Umbaumaßnahmen die Einschränkung der Mobilität genau erfordert – dies kann von Fall zu Fall nämlich sehr unterschiedlich sein.

Bei Verlust oder Fehlbildungen der Arme und Beine, oder aber Störung der Greif- und Haltefunktionen, Gehunfähigkeit, Ausfall der Abstütz- und physiologischen Ausgleichsbewegungen, krampfartigen Lähmungen (Spastik) sowie Lähmungen und unkoordinierten Bewegungen (Athetose) sollte man zum Beispiel den Greifradius, Arbeitsplatzhöhen, eine unterfahrbare Arbeitsfläche, aber auch funktionsgerechte Schalter und Armaturen und leicht zu handhabende Schrank- und Fensterbeschläge beachten. Sollte die betreffende Person einen Rollstuhl benötigen, ist weiterhin auch auf eine behindertengerechte Bauweise der Wohnung bzw. des Hauses zu achten. Vorsprünge sollte abgerundet sein und Treppen sind in diesem Fall ohnehin tabu – um dieses Hindernis zu umgehen eignen sich beispielsweise so genannte Treppen- und Plattformlifte, auf die wir im weiteren Verlauf noch einmal genauer eingehen wollen. Des weiteren erleichtern auch Stützgriffe und Handläufe die alltäglichen Abläufe sehr.

Bei einer Versteifung oder auch Bewegungseinschränkung der Hüfte und der Knie kann das Aufstehen und Niedersetzen Probleme bereite, als auch das Ein- und Aussteigen aus der bzw. in die Badewanne. Als Hilfsmittel eignen sich hier beispielweise so genannte Katapultsitze, die die Aufstehbewegung durch einen Federmechanismus unterstützen und rund 80 Prozent des Körpergewichts hochheben. Der Athrodesenstuhl dagegen unterstützt eine gesunde Sitzhaltung als auch eine Entlastung der Hüft- und Kniegelenke. Auch hier eignet sich eine stufenlose Wohnung eher. Darüber hinaus sollte das WC über eine Höhenverstellung und Stützgriffe verfügen.

Bei Erkankungen bzw. Bewegungseinschränkungen im Bereich der Wirbelsäule kann das Bücken, Aufrichten, aber auch das Tragen und Heben von schweren Gegenständen oftmals nicht nur Probleme bereiten, sondern manchmal sogar ganz unmöglich sein. Daher empfehlen sich Stütz- und Sicherheitsgriffe im Sanitärbereich, als auch ein Toilettenaufaufsatz, damit die Sitzhöhe mindestens 48 Zentimeter beträgt. Treppengeländer können darüber hinaus auch mit einem Handlauf ausgestattet werden, damit man sich beim Treppensteigen daran festhalten kann.

Bei einer Beeinträchtigung der Sehfähigkeit oder gar totaler Blindheit kommen Hilfsmittel wie beispielsweise ein Taststock in Frage. Sollte die Sehfähigkeit noch teilweise erhalten sein, kann auch eine Brille, oder der Einsatz von Kontrastfarben sinnvoll sein. Mit den Kontrastfarben lassen sich Bereiche wie Türrahmen oder auch zwischen den Treppenstufen hervorheben. Außerdem ist es dann wichtig, für eine bestmögliche Helligkeit der Räume zu sorgen, entweder durch große Fenster oder aber auch eine gute Ausleuchtung des Wohnbereichs. Als hilfreich können sich auch Leitlinien an Wänden im Greifbereich oder am Boden, unterschiedliche Bodenbelagoberflächen, Namens- und Nummernschilder mit erhabener Schrift zum Abtasten, Lichtschalter als auch Armaturen uvm. in gleicher Höhe erweisen. Arbeitsbereiche sollten möglichst einzeilig oder aber in L-Form und ohne Unterbrechung oder Niveauunterschied gehalten werden. Außerdem empfiehlt es sich darauf zu achten, dass einzelne Bauteile oder aber beispielsweise nach innen aufschlagenden Fensterflügel  nicht in den Raum hineinstehen. Bei einer Treppe sollte das Treppengeländer horizontal nach Möglichkeit etwas über das Treppenende hinausragen, falls es dadurch nicht in den Gehbereich behindert.

(Quelle: nullbarriere.de)

Für Menschen, die unter Schwerhörigkeit oder gar Taubheit leiden, empfiehlt sich beispielsweise eine Klingel mit Lichtsignal am Treppensteiger – die aber nur dann Sinn macht, wenn das Lichtsignal in allen Räumen sichtbar ist. Zudem ist es von Vorteil, wenn man die Möglichkeit hat, den Hauseingang von der Wohnung aus im Blick haben zu können. Darüber hinaus ist auf das Vermeiden von Nebengeräuschen zu achten.

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